Montagebedingungen

Montagebedingungen
Besondere Bedingungen für Montagen und Dienstleistungen der HPS-Hydraulik & Pneumatik Service GmbH, Düren, HRB 2085 gültig ab 01.01.2013

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand September 2011), auf die wir hiermit ausdrücklicher verweisen (https://hps-nrw.de/unternehmen/agb/).

Für alle unsere Dienstleistungen, wie Montagen, Installationen, Reparaturen, Wartungen, Inbetriebnahmen und alle sonstigen Serviceeinsätze gelten zusätzlich die nachstehenden besonderen Bedingungen.

Der Vertrag über die Durchführung von Dienstleistungen kommt durch schriftliche oder mündliche/ fernmündliche Beauftragung des  Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen und unsere mündliche/fernmündliche und/oder schriftliche Bestätigung zustande. Voraussetzung für die Durchführung von Serviceleistungen ist die Gewährleistung eines ungehinderten und sicheren Zuganges unserer Mitarbeiter zum dem Gegenstand, an dem die Serviceleistungen erbracht werden sollen.
Der Auftraggeber hat auf seine Kosten alle Erd-, Beton-, Bau-, Strom-, Gerüst-, Verputz-, Maler-, Elektro- und alle sonstigen für uns branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Baustoffe zu übernehmen und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, weiterhin stellt er die für die Durchführung der Montage erforderliche Energie (Strom, Gas, Wasser, Licht, Wärme) in der benötigten Menge und Qualität kostenlos zur Verfügung.
Wir liefern alle schweren Bauteile, Werkzeuge, Maschinen, Anlagen und Geräte durch unsere Servicefahrzeuge unabgeladen. Entladung, Beladung und Verbringung an den Montage-/Aufstellort erfolgt durch Hubgeräte (Gabelstapler, Kran etc.) und Personal des Auftraggebers auf dessen Kosten und Gefahr. Unsere Monteure sind dabei, soweit möglich, behilflich.
Der Auftraggeber hat zum Schutz unseres Montagepersonals und unseres Besitzes auf der Baustelle die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Auftraggeber die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen zu machen.
Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, so hat der Auftraggeber alle Kosten für die Wartezeit und weitere erforderliche Reisen der Aufsteller oder des Montagepersonals zu tragen.
Wir haften nur für die ordnungsgemäße Handhabung, Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme unserer Liefergegenstände. Wir haften nicht für die Arbeiten der Aufsteller, unseres Montagepersonals oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit diese Arbeiten nicht unmittelbar mit der Lieferung und Montage zusammenhängen und vom Auftraggeber veranlasst wurden.
Der Auftraggeber vergütet uns die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise für Arbeitszeiten, Fahrzeiten, Fahrtkosten unserer Fahrzeuge, Reisekosten sowie Zuschläge für Mehrarbeit, Nacht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit, für geliefertes Montagematerial, Ersatzteile, Bauteile ferner Entsorgungskosten und Werkzeuggestellung und aller sonstigen im Zusammenhang mit der Montage angefallenen Kosten. Fahrzeiten sind Arbeitszeiten und werden in gleicher Höhe abgerechnet.
Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, werden zu unseren am Tage der Lieferung/Leistungserbringung gültigen Listenpreisen und Montagesätzen berechnet.
Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig. Sollte nach Kostenvoranschlägen keine Beauftragung seitens des Auftraggebers erfolgen, so sind wir berechtigt, alle angefallenen Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages, zum Beispiel für Reinigung, Demontage, Befundung und alle sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

Mängel, deren Behebung nicht Bestandteil eines Angebots oder Kostenvoranschlages sind und die von unseren Monteuren während der Durchführung einer Wartung oder Reparatur zusätzlich festgestellt werden, werden nach Absprache und auf Wunsch des Auftraggebers ebenfalls behoben und zusätzlich abgerechnet.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang bzw. Fertigstellung unserer Leistung und Abnahme durch den Auftraggeber. Findet eine förmliche Abnahme nicht statt, so beginnt die Frist mit der Inbetriebnahme des von der Leistung erfassten Gegenstandes, spätestens jedoch ein Monat nach Leistungserbringung. Diese Verjährungsfrist gilt gleichermaßen für alle durch uns gelieferten Materialien, Bauteilen, Maschinen und Anlagen.

Die wöchentliche Regelarbeitszeit unseres Fachpersonals beträgt 40 Stunden. Überstunden (Mehrarbeit), Nacht-, Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit wird nur in dringenden und gewünschten Fällen geleistet. Hierfür fallen zusätzlich zum Regelstundensatz Zuschläge gemäß untenstehender Höhe an.
Die gesetzlichen Maximalarbeitszeiten sind dabei zu beachten.

Art und Höhe der Montagezuschläge
in % auf den Regelstundensatz
werktags (Mo.-Fr.)    9. + 10. h Gesamtarbeits-/Fahrzeit             25 %
werktags (Mo.-Fr.)    16:00 Uhr bis 18:00 Uhr                              25 %
werktags (Mo.-Fr.)    ab der 11. h Gesamtarbeits-/Fahrzeit          50 %
werktags (Mo.-Fr.)    Spät-/Nachtarbeit:18:00 Uhr bis 06:00 Uhr 50 %
samstags 50 %
sonntags 75 %
feiertags und Einsätze im Rahmen des 24h-Rund um die Uhr Notdienstes   100%
1.Weihnachtstag/Ostersonntag/Pfingstsonntag/Neujahr                              150 %
Werkzeug-/Kleinteilezuschlag auf die abgerechneten Regelstundensätze (mind. EUR 5,- je Einsatz)      4 %
Auslösung/Spesen Inland je angefangene Stunde Arbeits-/Reisezeit        EUR 1,50/h
Auslösung/Spesen Ausland nach Reiseland auf Anfrage
Übernachtungen, Flug- und alle sonstigen Reisekosten werden nach Aufwand abgerechnet

Fahrtkosten für HPS-Service-KFZ (ohne Fahrzeiten des Monteurs)
Einfache Strecke gerechnet ab Industriegebiet „Im Großen Tal“ in 52353 Düren
Anfahrtspauschale Notdiensteinsatz pauschal mindestens EUR 35,00
Regionalbereich 1 (0 bis 10km Entfernungskilometer) Servicefahrzeug KM/RB1 EUR 19,00
Regionalbereich 2 (> 10km bis 20km Entfernungskilometer) Servicefahrzeug KM/RB2 EUR 27,00
Regionalbereich 3 (> 20km bis 30km Entfernungskilometer) Servicefahrzeug KM/RB3 EUR 43,00
Regionalbereich 4 (> 30km bis 40km Entfernungskilometer) Servicefahrzeug KM/RB4 EUR 56,00
Regionalbereich 5 (> 40km bis 50km Entfernungskilometer) Servicefahrzeug KM/RB5 EUR 68,00
Regionalbereich 6 (> 50km bis 60km Entfernungskilometer) Servicefahrzeug KM/RB6 EUR 83,00
Mehr als 60km Entfernungskilometer (Ekm=einfache Strecke wird abgerechnet) EUR 1,40/Ekm